Keine Panik - Keine Kontrolle

Einerseits ist es gut wenn wichtige Nachrichten schnell verbreitet werden, andererseits werden Bürger unsicher wenn aus vielen Quellen gleichzeitig irgendwelche Warnungen verbreitet werden.
Deshalb kommen auch wir nicht um eine Klarstellung in dieser Sacher herum. Schließlich vertraut man erst mal seiner Feuerwehr, informiert sich hier Homepage und stellt schnell fest: Panik ist nicht angebracht!

Zur Sache:
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat vor Betrügern usw. gewarnt, welche angeblich die Pflicht zum Einbau von Hausrauchmeldern überprüfen wollen.

 
Nachstehend der Wortlaut der Mitteilung des Ministeriums:
„Seit 31. Dezember 2014 besteht allgemein die Pflicht, Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Pflicht nutzen jetzt Medienberichten und Warnungen in den sozialen Medien zufolge Diebesbanden, die sich als Kontrolleure ausgeben und sich so Zugang zu den Wohnungen verschaffen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur warnt davor, solchen vermeintlichen Kontrolleuren die Tür zu öffnen. 
 
Das Ministerium teilt mit: In der Landesbauordnung ist eine Kontrolle des Einbaus von Rauchwarnmeldern nicht ausdrücklich geregelt. Die Baurechtsbehörden könnten dies zwar nach den allgemeinen Regeln der Bauaufsicht – theoretisch – kontrollieren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Dem Ministerium ist nicht bekannt, dass die Baurechtsbehörden solche Kontrollen durchführen. Es wäre wegen des damit zusammenhängenden Eingriffs in das Wohnungsgrundrecht auch absolut ungewöhnlich, dass Hausinstallationen auf diese Art der unangemeldeten „Straßenkontrolle“ überwacht werden.
 
Das Ministerium rät daher dringend, vermeintliche Kontrolleure auf keinen Fall in die Wohnung zu lassen und stattdessen die Polizei zu verständigen.“

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Verfasst von: MS
Letzte Änderung: 21.01.2016 - 20:37